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Spendenbegünstigung zuerkannt

Es freut uns, dass uns vom Finanzamt mit Wirksamkeit ab 1.1.2024 die Spendenbegünstigung zuerkannt wurde. Somit sind Privatspenden (Zuwendungen aus dem Privatvermögen) bei der Einkommenssteuer als Sonderausgaben abziehbar. Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben. Abhängig von Ihrem Grenzsteuersatz bekommen Sie dadurch bis zu 55% Ihrer Spende vom Finanzamt zurück.

Als Spende gelten die Beträge, die zusätzlich mit dem Mitgliedsbeitrag überwiesen werden (d.h. jene Beträge, die 45 Euro übersteigen) und Überweisungen auf unser Spendenkonto.

WICHTIG: Damit wir dem Finanzamt Ihre Spende melden können und diese Ihnen automatisch als Sonderausgabe in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung angerechnet wird, benötigen wir unbedingt den Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum von der Person, der die Spende beim Finanzamt angerechnet werden soll. Bitte unbedingt auch die Mitgliedsnummer angeben, damit wir die Daten für zukünftige Spenden speichern können. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im amtlichen Melderegister übereinstimmt. Bitte schicken Sie die Daten in einem E-Mail an Mag. Christian Petz an kassier@zoeliakie.or.at. Falls eine E-Mail nicht möglich ist, können Sie gerne die Daten telefonisch im Sekretariat unter 02982 / 20036 melden.
Damit wir Ihre Spende im Zuge des Mitgliedsbeitrages 2024 oder auf unserem Spendenkonto melden können, benötigen wir die Daten bitte bis spätestens 15.2.2025.

Wir bedanken uns herzlich für alle bereits erhaltenen Spenden!

Wenn Sie noch spenden möchten, finden Sie hier unsere Spendenkonten.