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Patientenvertretung internationalIm Jahr 1988 haben sich alle europäischen Zöliakievereine zum Dachverband AOECS (Association Of European Coeliac Societies) zusammengeschlossen. Hier hat Österreich weltweit eine entscheidende Rolle gespielt: Die anfangs sehr mühsame, langwierige und schwierige Überzeugungsarbeit sowohl im Gesundheitsministerium als auch bei der Lebensmittelindustrie war erfolgreich: Im Juli 1991 hat die österreichische Delegation bei der Tagung der weltweiten Codex Alimentarius Kommission in Rom das Thema „Glutendeklaration“ erstmals angesprochen. Die Codex Alimentarius Kommission besteht aus der WHO (Weltgesundheits-Organisation) und der FAO (Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen), 99 % aller Regierungen weltweit sind Mitglieder. Diese Kommission beschließt Codex Standards, die als Richtlinien für den Welthandel dienen und in der Regel von allen Regierungen weltweit als nationales Lebensmittelgesetz übernommen werden. Aufgrund des Vorschlags von Österreich wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, ein Diskussionspapier für das Codex Lebensmittelkennzeichnungs-Komitee zu erarbeiten. Ich vertrete die Zöliakie-Betroffenen im Namen von AOECS im weltweiten Codex seit 1992. Am Anfang war der Widerstand der Lebensmittelindustrie gegen eine umfassende Kennzeichnung aller Zutaten, die Allergien oder Intoleranzen auslösen, sehr groß. Eine Europäische Lebensmittel-Intoleranz-Datenbank wurde als Lösung ins Leben gerufen, doch diese führte nicht zum gewünschten Erfolg. Im Laufe der Jahre konnte durch intensive Gespräche und Aufzeigen der gesundheitlichen Risiken Verständnis für Personen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen im weltweiten Codex Lebensmittelkennzeichnungs-Komitee erreicht werden, wo immer mehr und mehr Delegierte überzeugt werden konnten, der angestrebten Änderung des Codex Lebensmittel-Kennzeichnungs-Standards zum Schutz der Konsumenten zuzustimmen. Im Juli 1999 wurde bei der Tagung der Codex Alimentarius Kommission diese äußerst umfangreiche Arbeit der letzten Jahre erfolgreich abgeschlossen: Die Änderung im Codex Lebensmittel-Kennzeichnungs-Standard durch die Aufnahme der „List of Hypersensitivity“ (= Allergien und Intoleranzen) wurde von allen Mitgliedern dieser weltweiten Kommission beschlossen: Diese Richtlinie empfiehlt allen Regierungen der Welt, glutenhaltiges Getreide und dessen Produkte (sowie weitere 7 Gruppen von anderen Lebensmitteln) ohne Ausnahmeregelungen auf den Verpackungen der Lebensmittel zu deklarieren (1). Es freut mich, dass ausgelöst durch unser Engagement nun auch Konsumenten mit anderen Allergien und Intoleranzen den Schutz ihrer Gesundheit durch die Deklaration der für sie schädlichen Zutaten in den Lebensmitteln erhalten haben. Die Europäische Kommission hat die Deklaration glutenhaltiger Stärken in der Richtlinie 2000/13 am 6. 5. 2000 veröffentlicht (2), die anderen Verbesserungen aufgrund dieses Codex Standards wurden im Juli 2003 beschlossen (3) und am 25. 11. 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (4). Damit ist unsere Arbeit von 17 Jahren erfolgreich abgeschlossen: Ab dem 25. 11. 2005 müssen alle glutenhaltigen Zutaten deklariert werden. Wir haben erreicht, dass zwei für uns gefährliche Forschungsprojekte nicht zur Anwendung kamen: Obst und Gemüse sollte mit Gluten übersprüht werden, damit die Lagerfähigkeit verlängert werden kann, Zeitungsartikel berichteten bereits darüber. Das konnten wir 1992 durch vehemente Proteste verhindern. Einige Jahre später wurde ein Glutenprodukt entwickelt, das aus technologischen Gründen bei der Käseherstellung verwendet werden sollte. Auch diesmal konnten wir verhindern, dass dieses Produkt auf den Markt kam. Die endgültige Absicherung ist nun im weltweiten Codex Standard für Weizenprotein-Produkte und Weizengluten dokumentiert: Weizenprotein-Produkte oder Weizengluten sollen nicht aus technologischen Gründen, z.B. als Überzug oder als Verarbeitungshilfsmittel, bei Lebensmitteln verwendet werden, die von Natur aus glutenfrei sind. Dieser Schutz der Zöliakie-Betroffenen wurde im Juli 2001 von der Codex Alimentarius Kommission beschlossen (5). Der Codex Standard für Käse sichert nun, dass weder Weizenprotein-Produkte noch Weizengluten aus technologischen Gründen bei der Käseerzeugung verwendet werden dürfen, also weder als Überzug noch als Verarbeitungshilfsmittel (6). Im Codex Standard für Schokolade und Schokoladeprodukte wurde festgelegt, dass mit Ausnahme von 2 spanischen Spezialitäten weder Mehl noch Stärke in diesen Produkten enthalten sein darf (7). Es gab Forschungsprojekte, wo ein Weizen-Gen in ein Reiskorn gepflanzt wurde, um Reis besser backfähig zu machen. Durch drei Codex-Richtlinien (8, 9, 10) wurde nun weltweit die Einigung dokumentiert, dass keine Weizen- oder andere Gene verpflanzt werden dürfen, die Zöliakie auslösen können. Die EU Richtlinie 2000/13 und alle weiteren dazugehörenden Ergänzungen wurden in die EU Verordung 1169/2011 (13) übernommen. Alle vorher genannten Verbesserungen der Lebensmittelkennzeichnung blieben erhalten und wurden sogar noch ergänzt, z.B. Information über Allergene auch für unverpackte Lebensmittel und der Gastronomie. Mit all diesen weltweiten Codex Standards und Richtlinien sowie mit den EU Verordnungen 41/2009 und 1169/2011 wurden über die Grenzen Österreichs hinaus innerhalb Europas und sogar weltweit entscheidende Verbesserungen für Zöliakie-Betroffene erreicht, die vor allem ein ausreichendes Lebensmittelangebot für diese Konsumentengruppe auch für die Zukunft sichern.
(1-13) Die angegebenen Dokumente werden auf Anfrage bekannt gegeben. |
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